ZAPFENDORF - Leichte Kost war es nicht, die auf dem „Speiseplan“, genannt Tagesordnung des Gemeinderats am Donnerstag stand. Mit schwer verdaulicher Bürokratie hatte es das Gremium zu tun, als es um die Ende 2012 ablaufende Fristverlängerung der Kiesabbaus durch die Firma Porzner im Westen Zapfendorfs und alle weiteren in diesem Zusammenhang zu klärenden Fragen ging.
Das Unternehmen beantragte bereits eine Verlängerung der Abbaugenehmigung um weitere fünf Jahre bis 2017. Im Zuge dessen würde die Frist zur Verfüllung und Rekultivierung des derzeit genutzten Schlämmsees bis Ende 2019 enden. Freilich braucht die Firma Porzner anschließend wieder eine Möglichkeit zum Kiesabbau. Für die Zeit soll zur Nutzung durch das Unternehmen, so die Planungen, an anderer Stelle ein neuer Schlämmsee – zusammen mit der Errichtung einer notwendigen Überfahrt - angelegt werden, so die Ausgangslage. Das Landratsamt Bamberg fordert in einem Schreiben eine Stellungnahme, inwieweit die Belange der Marktgemeinde Zapfendorf hierdurch berührt werden. Die Kommune fühlt sich durch die Verlängerung der Abbaugenehmigung beziehungsweise durch den geplanten neuen Schlämmsee nicht beeinträchtigt, so der Tenor in der Sitzung.
Zwar liegt die Straßenführung der in Zapfendorf geplanten Westtangente relativ nah am künftigen Kiesabbaugebiet. Die Bedenken einiger Gemeinderäte hinsichtlich eventuell hierdurch auftretender statischer Probleme an der Straße konnten in der Sitzung allerdings schnell ausgeräumt werden. Die Firma Porzner – das bestätigte der im Gemeinderat sitzende Geschäftsführer Thomas Porzner ausdrücklich, stimmt zu gegebener Zeit die Grenze der künftigen Abbaufläche mit den Interessen der Kommune hinsichtlich der Westtangente-Planungen ab. Oder mit anderen Worten: die künftige Abbaufläche wird nur soweit reichen, wie es die Statik der Straße eben erlaubt. Nicht unter den Teppich kehren wollte das Gremium den Unmut der Mitglieder des örtlichen Sportfischer-Vereins, von denen sich einige unter den Zuhörern befanden.
Angler ärgerlich
Der Ärger der Angler, erläuterte Thomas Porzner den Versammelten, liege darin begründet, dass im Zuge der Anlage des neuen Schlämmsees zwar auch ein neues Angelufer entstehe, dieses aber zugegebenermaßen in seiner Fläche kleiner sein wird als das derzeit von den Anglern nutzbare Ufer. Porzner äußerte in diesem Zusammenhang Verständnis für die Einwände der Anglerfreunde und betonte, wie wichtig es ihm sei, deren Belange bei den weiteren Planungen und bei der künftigen Umsetzung ernst zu nehmen. Wasserschutzrechtliche Anforderungen und sonstige Naturschutzbelange muss die Firma Porzner im Übrigen ohnehin erfüllen, wie aus dem Schreiben des Landratsamtes hervorgeht. Der Markt Zapfendorf seinerseits – für dieses Vorgehen votierte das Gremium einstimmig – wird dem Landratsamt nun mitteilen, dass die Belange des Marktes Zapfendorf durch die genannten Planungen nicht negativ berührt und die Planungen bezüglich der Westtangente nicht beeinträchtigt werden.
Wie in Zapfendorf selbst geht man auch in den Gemeindeteilen der Kommune mit Tatendrang ins neue Jahr. So stand am Donnerstag auch die Dorferneuerung in Oberleiterbach auf der Tagesordnung. Wie Bürgermeister Martin ausführte, sollen im Zuge der Dorferneuerung die nicht mehr genutzten Anwesen in der Dorfmitte Oberleiterbachs langfristig einer anderen Nutzung zugeführt oder – einige Gebäude sind bereits einsturzgefährdet – abgerissen werden. Eine auf die Umgebung im Dorf abgestimmte Bauneuplanung, so war man sich im Gremium einig, ist unvermeidlich. So war es keine Überraschung, als der Marktgemeinde letztlich die entsprechende Kostenvereinbarung für die Neuplanung abschloss. Unterstützt durch die Teilnehmergemeinschaft Oberleiterbach hat der Markt Zapfendorf von den 3677 Euro der Entwurfsplanung nur 45 Prozent, mithin 1655 Euro zu tragen.
Zufahrtsrecht bleibt
Leben und leben lassen – nach diesem Motto verfahren alle Beteiligten auch hinsichtlich der notwendig gewordenen Einziehung eines Feldweges. „Einziehung“ bedeutet in diesem Fall nichts anderes die Herauslösung einer Straße aus dem öffentlichen Straßenverkehr. Der „Feldweg 32“ östlich des Geländes des Zapfendorfer Werkes der Bayerischen Milchindustrie (BMI), erklärte Bürgermeister Martin den Hintergrund der Notwendigkeit des Beschlusses, liegt nach einem Verkauf auf dem Betriebsgelände der Firma BMI und hat im Zuge dessen mittlerweile seine Verkehrsbedeutung verloren. Zudem ist auch äußerlich zu erkennen, dass eine Benutzung durch die Allgemeinheit nicht mehr erfolgt. Selbstverständlich darf die Einziehung eines Weges nicht dazu führen, dass Ortsbewohnern der Zugang abgeschnitten wird: Dem angrenzenden Anwohner Usselmann wird, so die im finalen Einziehungsbeschluss beinhaltete Maßgabe, selbstverständlich das Fortbestehen des dauerhaften Zufahrtsrechtes über einen Teil des verkauften Grundstückes zugesichert. -mde-

